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La Liqueur
LA LIQUEUR

KARAMELL - VANILLE - HASELNUSSLIKÖR

HARMONISCH, CHARAKTERSTRARK UND

INTENSIV

Allg. Geschäftsbedingungen

Premium Gin

I - Allgemeines. 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – für alle unsere Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen, und insbesondere auch für zukünftige Geschäfte. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. 

 

II - Angebote und Vertragsabschluss.

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Maßgeblich für
den Vertragsabschluss, ist der Versand der Ware durch den Verkäufer. 

 

III - Preise.  

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen, Irrtümer und Marktbedingte Preisschwankungen sind vorbehalten. 


IV - Zahlung. 

30 Tage netto, nach Erhalt der Rechnung. Vorgenannte Zahlungsfrist ist eingehalten, wenn wir innerhalb dieser Frist über den Betrag verfügen können. Zahlungen sind frei an unsere Zahlstelle zu leisten. Der Barzahlung stehen Zahlungen auf eines unserer Geschäftskonten gleich, sobald wir über das Guthaben verfügen können.
 

V - Lieferbedingung. 

(1) Die Lieferung erfolgt ab Auslieferungslager, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht mit Verlassen des Auslieferungslagers des Verkäufers auf dem Käufer über. 
(2) Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten. Näheres über Lieferzeiten erfahren Sie ebenfalls bei den Angeboten. 
(3) Die Lieferung erfolgt ausschließlich auf Rechnung des Empfängers. Bei Neukunden kann der Verkäufer Vorkasse verlangen. 

(4) Genannte Liefertermine gelten nur als unverbindliche Richtlinien, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verpackung erfolgt nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers. 

(5) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung des Auftragsgegenstandes erfolgt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist. 

(6) Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung bei uns, einem unserer Zulieferer oder bei einem Transportunternehmen), verlängern die Lieferzeit angemessen. Das Gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung. 

(7) Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller, nachdem er uns eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller kann vom gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. 

(8) Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers verzögert oder gerät der Besteller in Annahmeverzug, so werden ihm, ab dem auf die Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände folgenden Kalendermonat, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Auftragsgegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Lieferfrist neu zu beliefern.
(9) Sollte ein Produkt, wie Z.B. Wein oder Olivenöl eines Jahrgangs nicht mehr lieferbar sein, behalten wir uns vor, den nachfolgenden Jahrgang zu liefern.

 

VI - Gefahrenübergabe.

(1) Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Auftragsgegenstände unsere Firma oder Lager verlassen, gleichgültig ob mit eigenen oder fremden Transportmitteln.
(2) Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines vom Besteller zu vertretenden Umstandes, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten, Anfuhr oder Aufstellung übernommen haben. 

(3) Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht gegen Bruch- und Transportschäden, Feuer, Diebstahl o.Ä. versichert. Verlangt der Besteller den Abschluss einer Versicherung, wird diese auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. 

 

 VII - Eigentumsvorbehalt.

(1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Auftragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
(2) Der Besteller darf einen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Auftragsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Er darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Auftragsgegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, sofern die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von Auftragsgegenständen einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechsel oder Schecks mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass ein Auftragsgegenstand zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für den mit veräußerten Auftragsgegenstand einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben. Einer besonderen Abtretungserklärung für den einzelnen Verkaufsfall bedarf es nicht.
(3) Der Besteller zieht die Forderungen aus der Weiterveräußerung treuhänderisch ein, solange wir hiermit einverstanden sind. Auf unser Verlangen teilt er seinen Kunden die Abtretung unter gleichzeitiger Anzeige an uns mit.
(4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung eines Auftragsgegenstandes mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, überträgt uns der Besteller hiermit einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Besteller berechneten Verkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer. Die neue Sache verwahrt der Besteller unentgeltlich für uns.
(5) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
(6) Bei einer Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme des Auftragsgegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme hat in diesem Fall der Besteller zu ersetzen. Für die Benutzung gelieferter und wieder zurückgeholter Gegenstände steht uns als Nutzungsentschädigung und zur Abgeltung einer  eingetretenen Wertminderung ein Betrag zu, der dem marktüblichen Preis entspricht. Dem Besteller ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist.


VIII - Pfandrecht.

Zur Sicherung unserer Forderungen steht uns aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem in unseren Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Aufträgen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für weitere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung steht uns ein vertragliches Pfandrecht nur dann zu, soweit diese Ansprüche unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Besteller gehört. 


IX - Sachmangel / Garantie. 

(1) Bei Lieferung neuer Sachen beträgt die Frist wegen Mängelansprüchen acht Wochen und beginnt mit der Ablieferung bzw. Abnahme der Auftragsgegenstände.
Für gebrauchte Gegenstände sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Die Verkürzung der Frist (Satz 1) bzw. der Ausschluss der Mängelansprüche, gilt nicht für Schäden wegen einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder solche Schäden, die durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind.
(2) Offensichtliche Mängel an der Sache selbst oder Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber nach einer Arbeitswoche nach Empfang der Auftragsgegenstände, schriftlich geltend zu machen. Zeigt sich später ein Mangel i.S. dieser Bestimmung, muss die Mängelanzeige sodann unverzüglich erfolgen.
(3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, werden wir nach unserer Wahl Mängel am Auftragsgegenstand beseitigen oder den Auftragsgegenstand ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Mehrkosten der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, die dadurch entstanden sind, dass der Besteller den Auftragsgegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht hat, übernehmen wir nicht, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 
(4) Wurde die Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten von uns verweigert, Kann dieser nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist. Die weitergehenden Ansprüche des Bestellers richten sich nach § 12 (Haftung).
(5) Erweist sich eine Mängelrüge als unbegründet, so trägt der Besteller die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten nach den zu diesem Zeitpunkt von uns allgemein berechneten Sätzen.
(6) Garantien der Beschaffenheit betreffend und/oder Haltbarkeit des Auftragsgegenstands sind nur wirksam, wenn wir eine schriftliche Garantie-Erklärung abgeben.

 

X - Schutzrechte.

An unseren Zeichnungen, Abbildungen, Mustern, sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Schutzrechte (bspw. Urheberrecht) vor. Die vorgenannten Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung, auch auszugsweise, nicht verbreitet, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. 

 

XI - Beschaffenheit der Ware, Haltbarkeit.

(1) Unsere Produkte sind Naturprodukte. Naturgegebene Schwankungen der Beschaffenheit wie Trübungen und Schwebstoffe stellen keine Mängel unserer Produkte dar.
(2) Unsere Produkte haben eine individuell begrenzte Haltbarkeit.
(3) Gewichts- und Mengenangaben sind ca. vereinbart.
(4) Angaben zur Beschaffenheit stellen keine Garantien dar. Eine Garantie ist nur abgegeben, wenn wir sie unter Verwendung dieses Begriffs ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet haben. 

 

XII - Haftung.

(1) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind. Des Weiteren haften wir nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, oder sonstige Vermögensschäden. 

(3) Das Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, wird durch die vorstehenden Vorschriften nicht eingeschränkt. Dasselbe gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

 

XIII - Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

XIV - Schlussbestimmung, Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand.

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Sitz in Arnsberg. Erfolgt die Versendung der Ware von dem Werk eines Dritten aus, ist dieses Werk der Erfüllungsort für die Lieferung.
(3) Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten ist für gegen uns gerichtete Klagen Arnsberg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Wir sind berechtigt, Klagen auch am Allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
(5) Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach §28 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, an Dritten zu übermitteln.


 
Stand: 01/01/2022

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